Winterdienst Bedingungen
→ Der AN leistet Schneeräum- u. Streuarbeiten nach witterungsbedingten Bedarf, maximal 2x täglich, in der Zeit von 5:00 h bis 18:00 h, nach der bestehenden städtischen Räumpflicht ab 2 cm Schneehöhe für folgende Flächen:
1 Vergütung
→ Für die vom AG im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen erhält der AN folgende Vergütung: Monatspauschale ______ € inklusive gesetzl. MwSt. Die Rechnung für erbrachte Leistungen werden monatlich erstellt. Der AG verpflichtet sich zur Zahlung der jeweiligen Rechnungsbeträge innerhalb von 10 Tage nach Erhalt der Rechnung.
2 Schlechtleistung des AN
→ 1.) Der AG ist berechtigt, bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung von diesem binnen angemessener Frist eine Nachbesserung zu verlangen.
→ 2.) Eine Minderung der vereinbarten Vergütung ist nur bei schriftlicher Mängelanzeige möglich, – die inhaltlich die gerügte Schlechtleistung konkret bezeichnen muss und darüber hinaus, bei fruchtlosem Ablauf einer gesetzlichen Frist zur Nachbesserung, – die Minderung androht.
3 Kündigung des Vertrages
→ 1.) Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. (Eine Kündigung ist bei befristetem Vertrag nicht erforderlich.)
→ 2.) Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist von jeder der Vertragsparteien, (nicht bei befristeten Verträgen) – 8 Wochen vor Quartalsende zulässig.
→ 3.) Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mittels eingeschriebenen Brief zu kündigen.
4 Pauschalierter Schadenersatz
→ 1.) Im Falle einer vom Auftraggeber ausgesprochenen, unberechtigten außerordentlichen Kündigung steht dem Auftragnehmer ein Schadenersatzanspruch i.H. einer Monatsbereitschaftspauschale zu.
→ 2.) Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber nicht fristgerecht eine ordentliche Kündigung ausspricht. Nach seiner Wahl kann der Auftragnehmer jedoch auch am Vertrag festhalten; für diesen Fall muss der Auftraggeber erneut zum nächstmöglichen Termin die Kündigung aussprechen. (entfällt bei befristeten Verträgen)
5 Kündigung des Vertrages
→ 1.) Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. (Eine Kündigung ist bei befristetem Vertrag nicht erforderlich.)
→ 2.) Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist von jeder der Vertragsparteien, (nicht bei befristeten Verträgen) – 8 Wochen vor Quartalsende zulässig.
→ 3.) Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mittels eingeschriebenen Brief zu kündigen.
6 Pauschalierter Schadenersatz
→ 1.) Im Falle einer vom Auftraggeber ausgesprochenen, unberechtigten außerordentlichen Kündigung steht dem Auftragnehmer ein Schadenersatzanspruch i.H. einer Monatsbereitschaftspauschale zu.
→ 2.) Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber nicht fristgerecht eine ordentliche Kündigung ausspricht. Nach seiner Wahl kann der Auftragnehmer jedoch auch am Vertrag festhalten; für diesen Fall muss der Auftraggeber erneut zum nächstmöglichen Termin die Kündigung aussprechen. (entfällt bei befristeten Verträgen)